Bestattungspflichtige

In jedem Bundesland gibt es ein so genanntes Bestattungsgesetz. Hieraus ergibt sich die Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen für Berlin:
1. Ehepartner/Lebenspartner
2. volljährige Kinder
3. Eltern
4. volljährige Geschwister
5. volljährige Enkelkinder
6. Großeltern



Natürlich dürfen sich auch Zugehörige um die Bestattung kümmern. Mit Zugehörigen bezeichne ich Personen, die zur verstorbenen Person gehören, wie ein Familienmitglied, aber eben nicht per Gesetz.
Ganz oft stimmen sich die Familienangehörigen oder Freunde ab, wer sich um welche Aufgaben kümmert.



Notwendige Dokumente

Beantragung der Sterbeurkunde


Damit ich für den Verstorbenen die notwendigen Meldungen beim Standesamt vollziehen kann, benötige ich diese Unterlagen im Original:

 

  • Personalausweis / Aufenthaltserlaubnis / Reisepass (diese Dokumente bekommt ihr nicht zurück, da sie vom Amt einbehalten bzw. der zuständigen Ausländerbehörde übermittelt werden). Ausländische Reisedokumente hingegen müssen beim zuständigen Konsulat eingereicht werden
  • Die letzte standesamtliche Urkunde: Wenn die verstorbene Person alleinstehend war, ist das die Geburtsurkunde, bei Verheirateten zusätzlich die Heiratsurkunde und bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.



 



Kosten Sterbeurkunde



Mit diesen Unterlagen kann ich die Bestattungsgenehmigung und Sterbeurkunden beantragen. Ihr entscheidet, wie viele Sterbeurkunden ihr benötigt. Zurzeit kostet in Berlin die erste

Sterbeurkunde 12,00 €, jede weitere Sterbeurkunde 6,00 €.


Für die so genannte Witwenrente, aber auch für die Halbwaisenrente, bekommt man kostenfreie Urkunden, die nur für die Beantragung von Renten gelten. Halbwaisenrente bekommt das Kind bis 27 Jahre, das sich nachgewiesenermaßen in Ausbildung/Studium befindet.


Download PDF "Formular Witwen- / Witwerrente"

Kündigungen von Konten und Mitgliedschaften


Ich unterstütze euch gerne bei der Abmeldung von Vereinen, Verbänden, Telefon, Versicherungen, Finanzamt.

Eine Sterbeurkunde wird immer dann benötigt, wenn Hinterbliebene etwas erhalten oder ausgezahlt bekommen möchten, wie beim Nachlassgericht, bei Rententrägern, Lebens- oder Sterbegeldversicherungen. Hier ist es erforderlich eine Original-Sterbeurkunde vorzulegen. Sämtliche andere Dienstleister (Telefon, Vereine, Verbände) bekommen lediglich eine Kopie der Sterbeurkunde.




Erbschein


Wenn ein Grundstück oder Immobilien vererbt wurden, müsst ihr mit der Sterbeurkunde einen Erbschein beantragen. Das Grundbuchamt verlangt meist einen Erbschein. Wer im Besitz eines privaten Testaments ist oder als gesetzlicher Erbe zur Erbfolge berufen ist, muss einen Erbschein beantragen. Beruht jedoch die Erbfolge auf einem notariellen Testament, so ist der Erbschein oft nicht erforderlich.

ukdhkaj


Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein nur aus, wenn er beantragt wird. Mit dem Antrag nimmt der Antragsteller die Erbschaft an und somit auch etwaige Schulden. Können die Erben ihr Recht anders nachweisen, können Sie sich die Beantragung des Erbscheins in der Regel ersparen.

Solltet ihr das Erbe ausschlagen wollen, muss die Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Todes eingehalten werden.



Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht


Wer schon mal eine große Operation hatte, wurde wahrscheinlich im Krankenhaus gefragt, ob es eine Patientenverfügung gibt.

Das ist eine gute Sache, so eine Patientenverfügung. Aber es ist wichtig, sich vorher einige Gedanken dazu zu machen und sich mit den Menschen auszutauschen, die eben auf die Einhaltung der Patientenverfügung „aufpassen“ sollen.

Es geht darum, welche Behandlung ich im Ernstfall für mich selbst wünsche (Patientenverfügung) und wer diese überwachen soll, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann (Vorsorgevollmacht). In einer Betreuungsvollmacht kann ich Personen bestimmen, die meine Betreuung bzw. Vormundschaft übernehmen. 
Download PDF "Patientenverfügung, Vorsorge-und Betreuungsvollmacht"


Share by: