TOD...er ist immer dabei...in all unserer Leben.



FUCK …und plötzlich ist er da. Wen rufst du an?

Tritt der Tod nicht im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz ein, muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod formal feststellt und den Leichenschauschein ausstellt. Nur bei einem unnatürlichen Tod muss die Polizei informiert werden. Die Verstorbene Person wird dann beschlagnahmt. Parallel dazu könnt ihr euch bei mir melden. Später -  das kommt auf die Umstände an - informiert ihr die Familie und Freunde



NERVT …wer darf/muss handeln? Und was kostet das?

In Deutschland besteht Bestattungspflicht! In Berlin ist das in §15 BesttG BE geregelt. Verstorbene müssen bestattet werden. 

Ihr beauftragt mich und ich kümmere mich um alle weiteren Schritte!!! Zudem erledige ich alle notwendigen Meldungen bei Ämtern und Behörden.


…was müsst ihr tun? 

Ihr müsst mir die unten aufgeführten Dokumente im Original aushändigen, bis auf den Personalausweis bekommt ihr alle Originale zurück. Bei diesem ersten Treffen teilt ihr mir außerdem mit, ob der oder die Verstorbene Feuer- oder Erdbestattet werden soll. 

Ich muss den Tod beim zuständigen Standesamt anzeigen, dort werden auch die Bestattungsgenehmigung und die Sterbeurkunden beantragt. 


Personenstandsurkunden:

Geburtsurkunde und

ggf. die letzte Eheurkunde und 

ggf. das Scheidungsurteil

Personalausweis

Solltet ihr die Originale nicht finden - kein Problem - dann kann ich die für euch beantragen.

Soll Hinterbliebenenrente beantragt werden, benötige ich die Sozialversicherungsnummer des oder der Verstorbenen.


Die Organisation der Bestattung kann sowohl von der FAMILIE als auch von FREUNDEN übernommen werden, i.d.R. ergibt es sich ohne Probleme.

Bei Uneinigkeit greift die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen Personen nach dem Berliner Bestattungsgesetz §16 I BestattG BE


1. Ehepartner:in / Lebenspartner*in

2. volljährige Kinder

3. Eltern

4. volljährige Geschwister

5. volljährige Enkelkinder

6. Großeltern


Ein weiterer oft entscheidender Punkt ist die Frage nach den Kosten.

Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht fallen oft auf eine Person, es kann aber auch sein, dass dem nicht so ist. Dann sind die Erben zum Tragen der Kosten verpflichtet.

Mit dem Tod tritt auch die gesetzliche Erbfolge ein. Möchtet ihr das Erbe ausschlagen, dann habt ihr dafür sechs Wochen Zeit. Das entbindet nicht zwingend von der Kostentragungspflicht.

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